Hausordnung: Vor Unterrichtsbeginn
Alle am Schulleben Beteiligten kommen in angemessener Kleidung zur Schule.
Im Schulgebäude wird keine Kopfbedeckung getragen. Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind zulässig. Sonstige Ausnahmen sind nur auf schriftlichen
Antrag bei der Schulleitung möglich.
In den Unterricht werden nur unterrichtsbezogene Gegenstände mitgebracht.
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Der Besitz und der Konsum von Drogen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. Das Schulhaus darf vor der ersten Stunde ab 07:50 Uhr betreten werden. Die Schüler*innen begeben sich vor Unterrichtsbeginn in ihre
Klassenzimmer bzw. vor die entsprechenden Fachräume und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Bis zum Eintreffen der Lehrkraft bleibt die Tür vor jedem Fachwechsel geöffnet.
Im Schulgebäude wird keine Kopfbedeckung getragen. Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind zulässig. Sonstige Ausnahmen sind nur auf schriftlichen
Antrag bei der Schulleitung möglich.
In den Unterricht werden nur unterrichtsbezogene Gegenstände mitgebracht.
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Der Besitz und der Konsum von Drogen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. Das Schulhaus darf vor der ersten Stunde ab 07:50 Uhr betreten werden. Die Schüler*innen begeben sich vor Unterrichtsbeginn in ihre
Klassenzimmer bzw. vor die entsprechenden Fachräume und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Bis zum Eintreffen der Lehrkraft bleibt die Tür vor jedem Fachwechsel geöffnet.