Das Land Baden-Württemberg sieht in der Notenbildungsverordnung neben Klassenarbeiten und mündlichen Noten sog. „gleichwertige Leistungen“ vor, und weist ihnen einen festen Platz im Rahmen der Leistungsfeststellung zu. Konkret bedeutet dies, dass jeder Schüler, jede Schülerin ab der 7. Klasse pro Schuljahr eine GFS (= gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) zu absolvieren hat, welche genauso viel zählt wie eine Klassenarbeit. Die allgemeinen GFS-Richtlinien am FGM sind in nachstehendem Dokument dargelegt.
- GFS_am_FGM.pdf
(PDF Datei - 375 KB)
Besondere Wahlfächer in der Kursstufe
Der Weg zum Abitur im Überblick
Unsere Stundentafel
Der Stundentafel können Sie die Stundenzahl je Fach sowie die Wochenstundenzahl in den Klassen 5 - 10 des achtjährigen Gymnasiums entnehmen.