Willkommen Unsere Schule
>
Unsere Schule Aktuelles Termine Leitbild Portrait Fächer und -verbünde Profile Digitalität Stützpunktschule für Molekularbiologie Beratung und Information Oberstufenberatung Hausaufgabenbetreuung Berufliche Orientierung Haus- und Läuteordnung
Am Schulleben Beteiligte
>
Am Schulleben Beteiligte Schulleitung Kollegium ÖPR Beratungslehrerin Sekretariat Hausmeister Eltern am FGM SMV Freundeskreis Cafeteria Kooperationspartner Alumni
Unser Schulleben
>
Unser Schulleben Arbeitsgemeinschaften Austauschprogramme Exkursionen und Fahrten Feste und Konzerte Fördern und Würdigen Kunstwerk des Monats Kunst und Kultur Praktika Prävention und Gesundheit Projekttage Schülerzeitung Sommerkonzerte und Talentschuppen Wettbewerbe
Archiv Kontakt
Die Pausen

Hausordnung: Die Pausen

Während der Unterrichtszeit halten sie die Schüler*innen aller Klassenstufen ausschließlich auf dem Schulgelände auf. .

1. Die 20-minütige Hofpause

Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler*innen das Schulgebäude.
Bei ungünstiger Witterung wird über die Lautsprecheranlage angekündigt, dass der Aufenthalt in den Gängen des Schulgebäudes ausnahmsweise erlaubt ist.
Auf dem Schulhof verhalten sich die Schüler*innen so, dass sie weder sich noch andere gefährden.
Mit dem ersten Klingeln um 10:35 Uhr begeben sich die Schüler*innen zurück zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.

2. Die 5-minütige und die 10-minütige Pause

Die Schüler*innen verbringen diese Pausen im Schulgebäude.
Sie dienen dazu, zu essen und zu trinken, die Klassenräume zu lüften, zur Toilette zu gehen und Räume zu wechseln.
Die Schüler*innen verhalten sich leise und so, dass sie weder sich noch andere gefährden noch den Raum und seine Einrichtung beschädigen.

3. Die Mittagspause

Für Schüler*innen, die Nachmittagsunterricht haben, findet in der 6. oder 7.Unterrichtsstunde eine Mittagspause statt.
Schüler*innen dürfen während dieser Mittagspause mit schriftlicher Genehmigung ihrerErziehungsberechtigten, die der Schulleitung vorliegt, das Schulgelände verlassen. Sie kehren erst wieder zu Beginn des folgenden Unterrichts zurück.
Die Schüler*innen der Klassenstufen 5-10, die das Schulgelände nicht verlassen dürfen und Nachmittagsunterricht haben, an AGs oder der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen, halten sich ausschließlich in der Cafeteria oder auf dem Schulhof auf.
Die Kursstufen K1 und K2 dürfen sich zusätzlich auch in den Oberstufenräumen aufhalten.
Der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet.

4. Hohlstunden

Während dieser Zeit dürfen nur volljährige Schüler*innen sowie Schüler*innen der Kursstufen K1 und K2 mit schriftlicher Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten, die der Schulleitung vorliegt, das Schulgelände verlassen.